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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§  1) Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zur Auftragnehmerin. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten als beiderseitig akzeptiert, wenn nicht seitens des Auftraggebers ein expliziter Widerspruch gegen die AGB erhoben wird. Die AGB werden bei Auftragserteilung per Bestätigung dem Auftraggeber zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.

§  2) Auftragserteilung

Der Kaufvertrag kommt zu Stande, wenn eine Anfrage von uns als Bestellung entsprechend bestätigt wird. Bei einer Bestellung über einen Online-Shop kommt der Vertrag erst mit unserer Bestätigung und noch nicht automatisch per automatischer Eingangsbestätigung zu Stande.

Für alle anderen Verträge gilt: Nach Einigung über die wesentlichen Auftragseigenschaften und entsprechender Freigabe seitens des Auftraggebers gilt der Auftrag für die Auftragnehmerin als erteilt (Vertragsschluss). Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

§  3) Art der Leistungserbringung

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Auftragnehmerin grundsätzlich kein Werk, sondern stets einen Kaufvertrag schuldet. Abweichend hiervon kann die Auftragnehmerin in Einzelfällen auch die Erfüllung aus Dienstvertrag, Mietvertrag oder Geschäftsbesorgung schulden. Bei der Beurteilung der Vertragsart ist der Schwerpunkt des Vertrages entscheidend. Sollte ein expliziter Werkvertrag geschlossen werden, so haftet die Auftragnehmerin nicht für Schäden, die zum Teil oder ganz auf Verzögerungen oder Unklarheiten auf Seiten des Auftraggebers beruhen.

§  4) Wahrheits- und Vollständigkeitsvermutung

Die Auftragnehmerin geht (insbesondere bei der Individualisierung von Produkten) nach Auftragserteilung davon aus, dass die ihm zur Verfügung gestellten Informationen der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Die Auftragnehmerin darf sich darauf verlassen, dass Aussagen durch das Personal des Auftraggebers diesen Vorgaben entsprechen. Vom Auftraggeber gestellt Dokumente aller Art werden von der Auftragnehmerin, wenn nicht explizit anders vereinbart, als im vollen Nutzungsrecht des Auftraggebers angesehen.

§  5) Leistungserfüllung/Erfüllungsgehilfe Kaufverträge

Im Bereich der Kaufverträge ist die Leistung mit Lieferung an den Käufer erbracht, dies gilt auch, wenn die Ware an einen geeigneten Transport übergeben wird.

Die Leistung ist nach Abnahme durch den Auftraggeber als erfüllt anzusehen. Dies ist ferner anzunehmen, wenn die Auftragnehmerin alle vereinbarten Leistungen nachweislich erbracht hat. Die Auftragnehmerin kann sich teilweise zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Drittanbietern als Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der projektbezogenen Kommunikation ausschließlich mit der Auftragnehmerin zu korrespondieren, die Erfüllungsgehilfen sind ausdrücklich nicht berechtigt, eigenständig Erklärungen für die Auftragnehmerin abzugeben.

Im Bereich der Kaufverträge bedient sich die Auftragnehmerin des Erfüllungsgehilfen Tickettoaster GmbH, Motzstraße 1, 34117 Kassel. Dieser Erfüllungsgehilfe bearbeitet für die Auftragnehmerin die gesamte Abwicklung des Kaufvertrages inklusive der Zahlungsabwicklung. Demzufolge sind sämtliche Erklärungen auch vorzugsweise direkt gegenüber dem Erfüllungsgehilfen abzugeben und der Erfüllungsgehilfe agiert im Bereich der Kaufverträge stets im Namen der Auftragnehmerin, es sei denn, dies wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Im Rahmen der Durchführung der Kaufverträge durch den genannten rechtlich selbständigen Erfüllungsgehilfen wird ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Erfüllungsgehilfen für die Kaufabwicklung verwiesen, welche auf diesem Bereich Vorrang vor den hiesigen AGB haben und Gegenstand des Kaufvertrages zwischen Kunden der Auftragnehmerin und dem Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin werden.

Rechtliche Vertragserklärungen, Fragen der Nacherfüllung oder sonstige empfangsbedürfte Willenserklärungen innerhalb der über den Erfüllungsgehilfen durchgeführte Kaufverträge sind direkt gegenüber dem Erfüllungsgehilfen abzugeben. Die Auftragnehmerin erkennt diese Erklärungen, die sich rechtlich auf einen geschlossenen Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden beziehen, als ihr gegenüber abgegeben an.

§  6) Rechnungserstellung

Die Berechnung der geschuldeten Leistung wird grundsätzlich nach Leistungserbringung vorgenommen. Bei Aufträgen, deren Vollendung einen längeren Zeitraum als 1 Monat erfordert, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die jeweils erbrachten Zwischenleistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Preise verstehen sich stets als netto zuzüglich der gesondert ausgewiesenen Steuer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Zahlungszeitraum für den Auftraggeber beträgt 14 Tage.

Im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages ist die Rechnung mit Rechnungsstellung gegenüber dem Käufer auch zur Zahlung fällig. Diese Regelung gilt nur dann, wenn der Erfüllungsgehilfe nach §5 dieser AGB nicht eine eigene Regelung in den geltenden AGB durch diesen vorhält.

§  7) Eigentum

Bei Kaufverträgen bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungsposition im Eigentum des Verkäufers. Skonto wird nicht gewährt.

Die urheberrechtlichen Leistungen der Auftragnehmerin bleiben im Eigentum dessen, wenn nicht gesondertes vereinbart und berechnet wird.

§  8) Vertragsstrafen

Für alle Vertragsformen bis auf den Kaufvertrag (mit Ausnahme von Piloterstellungen) gilt die folgende Regel:

Die Parteien schulden sich gegenseitig vollständige Vertraulichkeit der jeweils erhaltenen Informationen und sind sich der rechtlichen Bedeutung dessen bewusst. Darüber hinaus werden durch die Auftragnehmerin grundsätzlich keine Regelungen über Vertragsstrafen anerkannt. Anderweitige Ausnahmeregelungen werden seitens der Auftragnehmerin unter keinen Umständen in einer Höhe von über 20.000 EUR akzeptiert und bedürfen der ausdrücklichen, gesonderten Zustimmung durch die Auftragnehmerin.

§  9) Haftung

Die Auftragnehmerin übernimmt in sämtlichen Vertragsarten nur die Haftung für die Verletzung von Körper und Leben sowie für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz im jeweils vereinbarten Rahmen. Anderweitige Haftungen werden nicht gewährt und bedürfen der expliziten, gesonderten Vereinbarung. Im Falle einer solchen Vereinbarung ist die Haftung auf maximal 250.000 EUR beschränkt. Haftung für Erfüllungsgehilfen wird nur im genannten Rahmen übernommen und dies auch nur dann, wenn die vertragswesentliche Kommunikation ausschließlich mit der Auftragnehmerin geführt wird.

Diese Bestimmung gilt auch für das kaufvertragliche Gewährleistungsrecht.

§  10) Verjährung von Ansprüchen

Die Verjährungsfrist von Ansprüchen gegen die Auftragnehmerin wird auf einheitlich 12 Monate festgelegt. Beginn der Frist ist die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin. Dies gilt für vertragliche Beziehungen zu Unternehmern. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§  11) Schlussbestimmungen

Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Sollte eine der Klauseln dieser AGB als unwirksam durch Urteil erkannt werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass dies nicht für die übrigen Klauseln gilt. Das allgemeine Recht findet Anwendung, um von den AGB nicht geregelte Bereiche zu ergänzen, und wird hierbei in der zulässigen Weise ausgelegt, die der ungültigen Klausel inhaltlich am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Köln, sofern nicht ein anderweitiger Gerichtsstand qua Gesetzes vorgeschrieben ist.