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Ok, krass!

Liebe auf Rechtswegen: Ehe & Steuer

Autorin: Patricia Bauer

Wie ist eigentlich die rechtliche Situation für LGBTIQ+ in Deutschland? Dürfen gleichgeschlechtliche Paare heiraten? Wie wirkt sich das steuerlich aus? Finden auch intergeschlechtliche Menschen Berücksichtigung? Recht einfache Antworten auf diese Fragen liefert uns Rechtsanwältin Hanna Seitz exklusiv in „Busenfreundin – das Magazin”!


Seit dem 1. Oktober 2017 gilt das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts – die Ehe für alle!

Wo steht das?

§ 1353 Absatz 1 Satz 1 BGB: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen”.

Aufgrund dieser einschneidenden Veränderung im Bürgerlichen Gesetzbuch wurden weitere Paragraphen in Bezug auf das Eherecht angepasst: z. B. in scheidungsrechtlichen Angelegenheiten.

Ehe & Steuer

Mit Einführung der Ehe für alle unterliegen gleichgeschlechtliche Ehepartner:innen grundsätzlich demselben Recht wie Ehepartner:innen verschiedenen Geschlechts. 

Bei Abgabe eurer Steuererklärung ist euch aber sicher aufgefallen, dass dort noch immer der Begriff „Ehemann” als „Steuerpflichtige Person 1” aufgelistet ist und als „Steuerpflichtige Person 2” die „Ehefrau”. Dies lässt sicherlich nicht nur die werte Frauenwelt aufschreien, sondern auch Paare gleichen Geschlechts. 

Auf Anfrage erhielten wir dazu die Rückmeldung, dass eine dahingehende Änderung in Arbeit sei. Also immer mit der Ruhe, das Gesetz gibt es ja schließlich erst seit drei Jahren. 

Was passiert mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Seit dem 1. Oktober 2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden. Lebenspartnerschaften, die vorher geschlossen wurden, lassen sich in eine Ehe umwandeln. Eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht. 

Eine Umwandlung in eine Ehe ist wirksam, wenn beide einvernehmlich vor dem Standesamt erklären, dass sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen. Dann gilt aber nicht, dass erst ab diesem Tag das Ehebündnis geschlossen worden ist: Der Tag der Eingehung der Lebenspartnerschaft bleibt auch bei Umwandlung in eine Ehe maßgeblich. 

Haben wir nicht noch jemanden vergessen?

Wie oben bereits dargestellt, benennt § 1353 Absatz 1 Satz 1 BGB zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts. Würde man diesen Satz wortwörtlich nehmen, wären intergeschlechtliche Menschen nicht mit inbegriffen. 

Dies hat der Gesetzgeber an anderer Stelle in Artikel 17b Absatz 4 EGBGB klar gestellt. Dort nimmt er dem Wortlaut nach intergeschlechtliche Menschen in Bezug auf die gleichgeschlechtliche Ehe mit auf: „[…] gehört zumindest ein Ehegatte weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht an,  […]”. Kurz und knapp: Auch intergeschlechtliche Paare haben das Recht auf Eheschließung.

Hanna Seitz
Rechtsanwältin
www.ra-kreckel.de


Welchen Einfluss hatte die Einführung der Ehe für alle auf euer Leben? Plant ihr zu heiraten, oder habt ihr euch bereits getraut? Wir sind gespannt auf eure Kommentare!


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6 comments

  1. Heiraten definitiv!
    Was da passiert ist war der erste große Schritt.
    Aber was ist mit dem Adoptionsrecht? Das finde ich noch viel spannender und für meine Freundin und mich sehr wichtig.
    Sind wir verheiratet und bekommen ein Kind muss die Ehefrau erst das Kind adoptieren. Sich dafür vor dem Amt „ausziehen“ und viel Geld zahlen. Ich bin gespannt wie es da weiter geht. Es sind ja wieder Wahlen nächstes Jahr. 😀

    1. Hallo Nika! Das Adoptionsrecht ist wirklich nochmal eine andere Nummer und extrem spannend! Umso mehr freuen wir uns, euch bald auch dazu recht einfache Erklärungen liefern zu können. Stay tuned! 😀

  2. Danke für die Infos! Ich bin so froh, dass die Ehe für alle eingeführt wurde! Und noch ne Frage: Das bedeutet, dass ich steuerrechtlich gleichgestellt bin bzw. die gleichen Rechte habe, wie Hetero-Paare?

    1. Hallo Nadine!

      Wir sind auch schrecklich froh darüber! Genau, steuerrechtlich gibt es keine Unterschiede mehr (wie im Artikel erwähnt, müssen aber noch die Formulare zur Steuererklärung – wie auch andere Formulare in der Verwaltung – an die neuen Ehemodelle angepasst werden). Anders sieht es zum Beispiel im Abstammungs- und Adoptionsrecht aus – mehr dazu bald!

      Ich wünsche dir eine tolle Restwoche! 🙂

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