Autorin: Patricia Bauer
Wie ist eigentlich die rechtliche Situation für LGBTIQ+ in Deutschland? Dürfen gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren? Wenn ja, wie geht das? Wäre stattdessen auch eine Leihmutterschaft möglich? Recht einfache Antworten auf diese Fragen liefert uns Rechtsanwältin Hanna Seitz exklusiv in „Busenfreundin – das Magazin”!
Am 1. Oktober 2017 wurde die „Ehe für alle” eingeführt. Seitdem können gleichgeschlechtliche Paare nicht nur heiraten, sondern auch Kinder adoptieren. Dies ist in § 1741 Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Wie läuft eine Adoption ab?
Paare, die ein nicht leibliches Kind adoptieren möchten, müssen einen Bewerbungsprozess bei der zuständigen Adoptionsvermittlung durchlaufen. Zum Bewerbungsprozess und dem gesamten Ablauf einer Adoption werden oft Informationsveranstaltungen angeboten, die man unbedingt besuchen sollte.
Anschließend müssen adoptionswillige Paare ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. Das sind unter anderem:
- Fragebogen
- Lebensberichte
- Führungszeugnisse
- Gesundheitszeugnisse
- Fotos
- Einkommensnachweise
- Heiratsurkunde
Was ist der Unterschied zur Stiefkindadoption?
Ein Ehepaar kann laut Gesetz ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Dies betrifft aber nur die Adoption nicht leiblicher Kinder.
Soll stattdessen ein leibliches Kind von der geehelichten Person adoptiert werden, dann spricht man von Stiefkindadoption.
Warum ist das so?
Gemäß § 1591 BGB ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat. Sollte zum Beispiel eine Busenfreundin ein Kind gebären, so muss die Partnerin – selbst wenn die beiden verheiratet sind – das Kind adoptieren. Leichter gesagt als getan.
Ein Antrag zur Stiefkindadoption ist beim zuständigen Familiengericht zu stellen. Sodann wird die zuständige Adoptionsvermittlung in den Prozess integriert. Bei der Beurteilung gelten folgende Kriterien:
- Das Wohl des Kindes.
- Ob zwischen der annehmenden Person und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen kann oder ob dieses bereits entstanden ist.
Und was ist mit dem Vater?
Biologisch einfach erklärt, wäre der Vater die Person, die das Kind gezeugt hat.
Juristisch wird dies aber anders beurteilt. Gemäß § 1592 ist Vater der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder dessen Vaterschaft von der Mutter anerkannt wurde.
Was ist mit der künstlichen Befruchtung? Jetzt wird’s kompliziert …
Durch die Insemination, die künstliche Befruchtung der Eizelle, kann ein Kinderwunsch auch ohne männlichen Partner erfüllt werden. Aber in Deutschland ist die Rechtslage hier nicht eindeutig; vor allem bei der assistierten Insemination durch ärztliche Hilfe. Dies ist von Bundesland zu Bundesland nach der Berufsordnung für Mediziner:innen unterschiedlich.
Allerdings wird es hier den Busenfreundinnen leichter gemacht, da es kein ausdrückliches Verbot mehr für diese gibt.
Und die Leihmutterschaft?
Die Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar. Dies ist sogar in einem ausdrücklichen Hinweis des Auswärtigen Amtes festgehalten. Also selbst wenn die Leihmutterschaft in anderen Ländern erlaubt ist, ist es nicht ohne weiteres möglich, sich eine Leihmutter im Ausland zu organisieren und sodann das Kind in Deutschland zu adoptieren.
Auch wenn vereinzelte Rechtsprechungen darauf hindeuten, dass eine Leihmutterschaft in Deutschland anerkannt wurde, ist dies mit heutigem Stand noch mit Vorsicht zu genießen.
… also vielleicht doch ein Pflegekind?
Neben der Adoption können sich Paare dazu entscheiden, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen. Die rechtliche Stellung ist allerdings nicht dieselbe wie bei der Adoption. Teilweise kann dies auch „Eltern auf Zeit“ bedeuten – muss es aber nicht.
Von Jugendämtern und Gerichten ist die soziale Elternschaft durchaus anerkannt. Allerdings sollte bewusst sein, dass Pflegeeltern anderen Herausforderungen gegenüber stehen, da jedes Pflegekind eine eigene Geschichte mitbringt.
Hanna Seitz
Rechtsanwältin
info@ra-kreckel.de
www.ra-kreckel.de
Übrigens: Weiteren spannenden Lesestoff zu Adoption und Regenbogenfamilien findet ihr in unseren Beiträgen „Pflegekinder in einer Regenbogenfamilie” und „Zwei Mütter übers Eltern-Dasein“.
Plant ihr Kinder zu bekommen? Habt ihr sogar bereits welche? Auf welchem Wege? Wir sind gespannt auf eure Kommentare!
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