Autorin: Anika Brüggemann
Aktuell ist #PaulahatzweiMamas ein großes Thema in den sozialen Medien. Mit dem Hashtag drücken viele Menschen ihre Solidarität für ein lesbisches Ehepaar aus, das vor Gericht um die Anerkennung der Elternschaft kämpft. Doch warum ist das überhaupt noch notwendig? Wer sind die Eltern eines Kindes und ist das Abstammungsrecht noch zeitgemäß? Antworten auf diese Fragen lest ihr in „Busenfreundin – das Magazin”!
Ehe ja – Familie nein?
Im Oktober 2017 legte die „Ehe für Alle“ einen wichtigen Grundstein für queere Familien. Allerdings blieben bei dieser Gesetzesreform die Vorschriften des Abstammungsrechts bestehen und wurden nicht an die neue Situation angepasst.
Das Abstammungsrecht regelt, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Mutter ist laut § 1591 BGB nur die Frau, die das Kind zur Welt bringt. Die Vaterschaft hingegen kann auf drei verschiedene Weisen erlangt werden:
- Der Vater ist mit der Mutter bei Geburt des Kindes verheiratet,
- er erkennt die Vaterschaft an oder
- ein Gericht stellt die Vaterschaft fest.
Das heißt: Hat eine Frau bei der Geburt ihres Kindes einen Ehemann, entsteht automatisch eine Familie. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mann auch der biologische Vater ist. Ist sie dagegen mit einer Frau verheiratet, besteht zwischen der Ehepartnerin und dem Kind keine rechtliche Beziehung. Sie muss erst einen langwierigen Adoptionsprozess durchlaufen, damit man sie als Elternteil anerkennt.
Abstammungsrecht benachteiligt auch diverse Geschlechtsidentitäten
Neben gleichgeschlechtlichen Paaren bezieht das Abstammungsrecht auch diverse Geschlechtsidentitäten nicht mit ein. Die Begriffe „Mutter“ und „Vater“ knüpfen an ein binäres Geschlechterbild an und bieten keine neutrale Bezeichnung für intergeschlechtliche oder nicht-binäre Menschen.
Auch trans Personen werden durch die Definitionen von Mutter- und Vaterschaft in ungewollte Geschlechterrollen gedrängt. So wird ein trans Mann, der ein Kind zur Welt bringt, als Mutter in die Geburtsurkunde eingetragen.
Klar ist also: Die aktuelle Gesetzeslage hat ein traditionelles Familienbild vor Augen. Sie bildet die Lebensrealität vieler Menschen nicht richtig ab.
Hilfe durch die Gerichte?
Mit ihrer Klage möchten Paulas Eltern erreichen, dass für eine Co-Mutter die gleichen Voraussetzungen gelten, wie für einen Vater. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Ergebnis in einem ähnlichen Fall bereits abgelehnt. Argumentiert wurde, dass der Gesetzgeber bisher bewusst auf eine Anpassung des Abstammungsrecht verzichtet hat. Es bestünde also keine Regelungslücke und somit auch kein Handlungsspielraum für ein Gericht.
Zwar ist es wahrscheinlich, dass auch in diesem Fall der Rechtsprechung des BGH, einem der obersten Gerichte, gefolgt wird. Trotzdem darf man auf das Urteil gespannt sein.
Das Reformvorhaben der Justizministerin
Der Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, eine sichere und eindeutige gesetzliche Grundlage für alle Familien zu schaffen. Justizministerin Christine Lambrecht kündigte daher bereits im letzten Jahr eine Reform an. Erste Anhaltspunkte dafür, wie ein neues Gesetz aussehen könnte finden sich im Diskussionsentwurf des Justizministeriums.
Die größte Veränderung ist die Aufnahme der „Mit-Mutter“ in den Gesetzeswortlaut. Eine Frau würde so, entsprechend der Regelungen zur Vaterschaft, neben der Mutter als Elternteil anerkannt. Lesbische Paare wären dann heterosexuellen Paaren rechtlich gleichgestellt.
Viele Aspekte bleiben durch den Entwurf aber auch unverändert bestehen. Die Definition der Mutter und das Zwei-Eltern-Prinzip blieben erhalten. Ebenso bleibt es bei den Begriffen „Vater“ und „Mutter“ bzw. „Mit-Mutter“. Intergeschlechtliche Personen sollen sich nur zwischen den bestehenden Bezeichnungen entscheiden können. Für trans Personen ist im aktuellen Entwurf keine Veränderung ersichtlich, da es bei der Abgrenzung zwischen Vater und Mutter bleibt.
Wie das endgültige Gesetz aussehen wird und wann es tatsächlich in Kraft tritt ist noch unklar. Es bleibt aber zu hoffen, dass zumindest für lesbische Paare mit Kinderwunsch in absehbarer Zeit Rechtssicherheit geschaffen wird.
Was haltet ihr vom Abstammungsrecht? Was muss sich ändern? Hinterlasst uns einen Kommentar!
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