Autorin: Marei Wagner
Bei #PaulaHatZweiMamas gibt es neue Entwicklungen! Welche das sind, klären wir in „Busenfreundin – das Magazin”!
Aktualisierung vom 25.03.2021: Auch das Berliner Kammergericht hält das geltende Abstammungsrecht für verfassungswidrig und legt dem Bundesverfassungsgericht einen weiteren Fall vor!
Der Fall wird ebenfalls von der Initiative Nodoption betreut. Das klagende Frauen-Paar bekam im Sommer 2020 Zwillinge. Nach der Geburt wurde nur eine der Ehepartnerinnen als Mutter eingetragen. Trotz Ehe und offizieller Samenspende (diese schließt die Vaterschaft des Samenspenders gesetzlich aus) gilt ihre Frau nicht als Mutter. Die Kinder sind dadurch nicht ausreichend abgesichert und gegenüber Kindern mit zwei eingetragenen Elternteilen im Nachteil.
„Das ist ein historisches Ereignis. Zwei obere Gerichte stellen sich an die Seite der betroffenen Regenbogenfamilien und unterstützen sie im Kampf für gleiche Rechte. Der Gesetzgeber sollte das zum Anlass nehmen, die Reformen im Abstammungsrecht nun endlich umzusetzen.”
Lucy Chebout, vertritt die Familien in beiden Verfahren
Wie wir vor einigen Wochen berichteten, ist das deutsche Abstammungsrecht auf heterosexuelle Ehepaare ausgelegt. Gleichgeschlechte Paare und ihre Kinder werden dadurch massiv diskriminiert.
Derzeit entscheiden sich immer mehr Familien gegen die herkömmliche Stiefkindadoption und klagen gegen das aktuell geltende Abstammungsrecht. So auch die Akkermanns: Die Familie reichte bereits im Januar Klage beim Oberlandesgericht Celle ein – eine erste Klage in Hannover wurde abgewiesen.
Das sagt das Oberlandesgericht Celle am 24. März 2021
Nach langer Zeit des Wartens ist es am 24. März 2021 endlich offiziell: Das Oberlandesgericht Celle hat die Klage von Familie Akkermann an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet.
Der Grund: Im Bürgerlichen Gesetzbuch fehlt es schlichtweg an Regelungen zu gleichgeschlechtlicher Elternschaft. Dadurch kann die „Co-Mutter“ nicht als Mutter in der Geburtsurkunde von Paula eingetragen werden. Deshalb kann das Oberlandesgericht Celle der Klage nicht stattgeben.
Allerdings hält das Oberlandesgericht Celle das Gesetz für verfassungswidrig, wodurch die Klage auch nicht abgelehnt werden kann. Da hier verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte aus Artikel 6 Grundgesetz verletzt sein könnten, ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zuständig. Dieses hat nun zu entscheiden, ob es eine gesetzliche Änderung geben wird und die Diskriminierung von Regenbogenfamilien endlich ein Ende hat.
Die Hoffnung ist groß
Für Familie Akkermann und die anderen Familien heißt es nochmals warten. Jedoch ist die Hoffnung sehr groß,
dass durch eine mögliche Gesetzesänderung die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche
Elternschaft endlich der Vergangenheit angehört.
Wir von „Busenfreundin – das Magazin“ halten euch auf dem Laufenden und hoffen auf eine baldige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wir drücken die Daumen für die Akkermanns und alle anderen Familien, die gegen Diskriminierung und für die Elternschaft kämpfen!
Geben euch die neuen Entwicklungen Hoffnung, dass die Stiefkindadoption bald gekippt wird? Hinterlasst uns einen Kommentar!
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